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Versicherung | Charterkaution Classic

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat. Wir empfehlen aus diesem Grund den Abschluss unserer Kautionsversicherung.

Was ist versichert?
Versichert ist der Einbehalt der Kaution durch den Eigner / Vercharterer infolge von
* Verlust oder Beschädigung des gecharterten Schiffes durch Schiffsunfall, Sinken, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub bzw. Beschädigung infolgevon Naturkatastrophen
* Segelregatten gelten als mitversichert.

Nicht versichert sind Schäden z.B.
* infolgenatürlicher Abnützung, Krieg, Streik bzw. Beschlagnahme
* Verlustund unbeabsichtigtesZurücklassenvonAusrüstungsgegenständen etc.
* Schäden, die bei der Ubernahme des Schiffes bereits bestanden und übersehen wurden
* Lack-, Kratz-und Schrammschäden

Die Leistung des Versicherers
Ersetzt wird für einen Chartertörn:
* die Rückerstattung der Kaution, wenn ein oben angeführtes versichertes Ereignis gemäß § 4 (1) der besonderen Bedingungen für die Kasko-Versicherung gedeckt ist und die Rückerstattung der Kaution durch den Eigner / Vercharterer entfällt.

Die Leistung der Versicherung ist in allen Fällen mit der Versicherungssumme begrenzt und gilt für die Dauer der im Chartervertrag angeführten Reisezeit.

Was ist im Schadenfall zu tun?
* Protokoll über Hergang, Ursache und Ausmaß des Schadens
* Bei Brand, Diebstahl oder Raub: Anzeige bei der nächsten Sicherheitsdienststelle bzw. dem zuständigen Hafenkapitän.
* Wenn möglich: Fotografieren Sie den Schaden von allen Seiten
* Bestätigung des Eigners / Vercharterers über die einbehaltene Kaution.

Versicherungsbedingungen
Als Grundlagefür die Charterkautionsversicherung gelten die" Besonderen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (BVB/BK 2007)". Die Bedingungen liegen bei Ihrem Vercharterer auf.

Prämie: ab 6,20 % der Kaution
Mindestprämie: 50,00 €
Selbstbehalt: 72,00 € / Schadenfall

 

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Wir wünschen Ihnen einen sicheren und schönen Urlaub - Mast und Schotbruch!

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