Diese Versicherung ist ab Abschluß exakt 364 Tage gültig.
Was ist versichert?
Versichert ist der Einbehalt der Kaution durch den Eigner / Vercharterer infolge von
* Verlust oder Beschädigung des gecharterten Schiffes durch Schiffsunfall, Sinken, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub bzw. Beschädigung infolgevon Naturkatastrophen
* Segelregatten gelten als mitversichert.
Nicht versichert sind Schäden z.B.
* infolgenatürlicher Abnützung, Krieg, Streik bzw. Beschlagnahme
* Verlustund unbeabsichtigtesZurücklassenvonAusrüstungsgegenständen etc.
* Schäden, die bei der Ubernahme des Schiffes bereits bestanden und übersehen wurden
* Lack-, Kratz-und Schrammschäden
Die Leistung des Versicherer
Ersetzt wird:
* die Rückerstattung der Kaution, wenn ein oben angeführtes versichertes Ereignis gemäß § 4 (1) der besonderen Bedingungen für die Kasko-Versicherung gedeckt ist und die Rückerstattung der Kaution durch den Eigner / Vercharterer entfällt.
Die Leistung der Versicherung ist in allen Fällen mit der Versicherungssumme begrenzt und gilt für 364 Tage ab Abschlußdatum.
Was ist im Schadenfall zu tun?
* Protokoll über Hergang, Ursache und Ausmaß des Schadens
* Bei Brand, Diebstahl oder Raub: Anzeige bei der nächsten Sicherheitsdienststelle bzw. dem zuständigen Hafenkapitän.
* Wenn möglich: Fotografieren Sie den Schaden von allen Seiten
* Bestätigung des Eigners / Vercharterers über die einbehaltene Kaution.
Versicherungsbedingungen
Als Grundlagefür die Charterkautionsversicherung gelten die" Besonderen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (BVB/BK 2007)". Die Bedingungen liegen bei Ihrem Vercharterer auf.
Prämie: ab 12,00 % der Kaution
Mindestprämie: 100,00 €
Selbstbehalt: 72,00 € / Schadenfall
Wir wünschen Ihnen einen sicheren und schönen Urlaub - Mast und Schotbruch!