Natürlich geht man zunächst einmal davon aus, dass die Ferien wie geplant stattfinden können. Doch sollte unbedingt auch bedacht werden, wie schnell etwas völlig Unvorhersehbares passieren kann. Eine Krankheit, um nur einmal ein Beispiel von vielen zu nennen, wäre ein Grund, dass die Reise unmöglich wird.
ACHTUNG!
Die Charterrücktrittsversicherung kann nur bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei kurzfristigem Charter muss der Versicherungsabschluss spätestens am Folgetag der Buchung erfolgen.
Versicherungsbedingungen
Wer ist versichert?
* Versichert sind der Skipper und die Crewmitglieder
Was ist versichert?
Versichert sind
* Stornokosten infolge plötzlicher schwere Erkrankung, Unfall oder Tod aufgrund eine Ausfalles einer versicherten Person bzw. dessen nächsten Angehörigenn
Diese Versicherung gilt für einen Chartertörn.
Nicht versichert sind Storno kosten z.B.
* aufgrund beruflicher Verhinderung bzw. bestehender Erkrankungen
* infolge Krieg, Streik bzw. Beschlagnahme
Die Leistung des Versicherers
Ersetzt wird
* bei Ausfall des Skippers die Stornokosten bis zur vollen Chartersumme (ohne Selbstbehalt),
* bei Ausfall eines Crewmitgliedes der aliquote Anteil der Charterkosten (ohne Selbstbehalt).
Die Leistung des Versicherers ist in allen Fällen mit der Versicherungssumme limitiert.
Versicherungsbedingungen
Als Grundlage für die Charterrücktrittsversicherung (Stornokosten) gelten die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Annullationsversicherung". Die Bedingungen liegen bei Ihrem Vercharterer auf..
Prämie: 4,70 % vom Reisepreis
Mindestprämie: 50,00 €
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt
Wir wünschen Ihnen einen sicheren und schönen Urlaub - Mast und Schotbruch!